Besondere Sicherungsmaßnahmen: Ein Praxisworkshop |
Referenten Ursel Basener-Roszak, Maximilian Porsch
Zielgruppe Ärzte/-innen, Psychologischer Dienst, Pflegedienst, (Co-) Therapeutischer Dienst
Ziele und Schwerpunkte Seit Dezember 2021 schreibt das Hessische Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten, kurz PsychKHG vor, dass die Anwendung besonderer Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 mit dem/der betroffenen Patienten/-in nachzubesprechen ist. Gleiches gilt auch für Zwangsmaßnahmen gemäß § 22 PsychKHG. Aus der Nachbesprechung kann zudem eine Behandlungsvereinbarung folgen. In diesem Praxisworkshop können Sie sich zur Durchführung der Nachbesprechungen in Ihren Einrichtungen austauschen. Zudem wird Ihnen ein entwickelter strukturierter Gesprächsleitfaden vorgestellt. Auch die Dokumentation im KIS-System wird im Rahmen dieses Praxisworkshops näher erläutert.
Hinweis Das Praxisseminar richtet sich insbesondere an Mitarbeitende, die Nachbesprechungen gemäß § 21 und § 22 PsychKHG durchführen. Wir verweisen an der Stelle auch auf das Theorieseminar "Rechtsgrundlagen in der Erwachsenenpsychiatrie: Betreuung, Unterbringung und Zwangsmaßnahmen" und empfehlen Ihnen, beide Seminare zu besuchen. |