Nachbesprechung bei besonderen Sicherungsmaßnahmen: Ein Praxisworkshop |
Referenten Ursel Basener-Roszak, Maximilian Porsch
Zielgruppe Ärzte/-innen, (Co-) Therapeutischer Dienst, Pflegedienst, Psychologischer Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst
Ziele und Schwerpunkte Seit Dezember 2021 schreibt das Hessische Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten, kurz PsychKHG vor, dass die Anwendung besonderer Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 mit dem/der betroffenen Patienten/-in nachzubesprechen ist. Gleiches gilt auch für Zwangsmaßnahmen gemäß § 22 PsychKHG. Aus der Nachbesprechung kann zudem eine Behandlungsvereinbarung folgen. In diesem Praxisworkshop können Sie sich zur Durchführung der Nachbesprechungen in Ihren Einrichtungen austauschen.
Hinweis Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeitende, die Nachbesprechungen gemäß $22 und §23 PsychKHG durchführen. |